Endbenutzer-Lizenzvertrag WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und bonit.at Software für das oben bezeichnete Softwareprodukt, das Computersoftware und möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im "online"- oder elektronischen Format enthält ("Produkt"). Eine Ergänzung oder ein Nachtrag zu diesem EULA liegt dem Produkt möglicherweise bei. INDEM SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES EULAS GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE SICH NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, DÜRFEN SIE DAS PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER BENUTZEN; SIE KÖNNEN ES GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN, VON DER SIE ES ERHALTEN HABEN. LIZENZGEWÄHRUNG. Unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, gewährt Ihnen bonit.at Software die folgenden Rechte: 1) Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Produkts auf einem einzigen Computer, beispielsweise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer") zu installieren, zu benutzen, darauf zuzugreifen, anzuzeigen und auszuführen. Ein "Lizenzpaket" erlaubt es Ihnen, zusätzliche Kopien des Produkts bis zu der Anzahl an "Lizenzierten Kopien", die oben angegeben ist, zu installieren, darauf zuzugreifen, anzuzeigen und auszuführen. 2) Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des Produkts auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, die ausschließlich dazu verwendet wird, das Produkt über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Arbeitsstationscomputern zu installieren oder auszuführen. Sie sind jedoch verpflichtet, für das Produkt für jeden einzelnen Arbeitsstationscomputer, auf oder von dem das Produkt von der Speichervorrichtung aus installiert, verwendet oder darauf zugegriffen oder ausgeführt wird, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben, die diesem Computer zugewiesen ist. Eine Lizenz für das Produkt darf nicht geteilt oder auf mehreren Arbeitsstationscomputern gleichzeitig verwendet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter §10 dieser Lizenzbestimmungen. 3) Vorbehalt von Rechten. bonit.at Software behält sich alle Ihnen in diesem EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Allgemeine Lizenzbestimmungen bonit.at Software OG Kollonitschgasse 11/2, 2700 Wiener Neustadt, Austria, Telefon: +43 (0) 2622 33144 Internet: http://www.bonit.at Email : info@bonit.at Stand: Juli 2009 § 1 Definition "Vertragssoftware" sind die erworbenen Computerprogramme unter Einschluss von Daten, Datenträgern und Dokumentationen. § 2 Vertragsgegenstand Der Lizenznehmer erwirbt die Vertragssoftware in ihrer bei Abschluss des Vertrages aktuellen Version. Die Vertragssoftware wird im Objektcode zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Lieferung des Quellcodes besteht nicht. § 3 Benutzung Der Lizenznehmer erwirbt eine Einzelplatzlizenz oder eine Mehrplatzlizenz mit bestimmter Anzahl (siehe gesonderte Vereinbarung, subsidiär Verpackung). Im Falle des Erwerbs einer Einzelplatzlizenz darf die Vertragssoftware nur auf einem einzelnen Computer verwendet werden. Im Falle des Erwerbs von Mehrplatzlizenzen dürfen immer nur höchstens so viele Programminstallationen in Benutzung sein, wie Lizenzen erworben werden. § 4 Rückübersetzung und Programmänderungen Die Rückübersetzungen des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Recompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware (Reverse-Engineering) sind ebenso wie Änderungen der Vertragssoftware unzulässig. § 5 Weitergabe an Dritte Der Lizenznehmer darf die Vertragssoftware Dritten weder vermieten noch verleihen. Die (auch nur teilweise) Überlassung auf Dauer ist unzulässig, auch wenn der Dritte sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen ihm gegenüber ausdrücklich einverstanden bereit erklärt hat. Keine Weitergabe möglich § 6 Gewerbliche Schutz-, Warenzeichen- und Urherberrechte Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Vertragssoftware in all ihren Teilen urheberrechtlich schutzfähig und geschützt ist und alle Urheberrechte daran Roland Berghöfer oder dessen Lizenzgebern zustehen. Die auf den Datenträgern und den weiteren Unterlagen aufgebrachten Urheberrechtsvermerke dürfen vom Lizenznehmer nicht entfernt werden. § 7 Obhutpflicht Der Lizenznehmer hat die Vertragssoftware gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern. § 8 Haftung für Sachmängel Absolute Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten kann trotz äußerster Sorgfalt in der Zusammenstellung nicht garantiert werden. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus gesonderter Vereinbarung, subsidiär aus der Verpackung. Roland Berghöfer übernimmt keine Haftung dafür, dass die fachgerecht installierte Vertragssoftware die Programminstruktionen auf Ihrem Rechner ausführt. § 9 Installation, Einweisung und Softwarepflege Installation, Einweisung, Support und Softwarepflege gehören nach diesem Vertrag nicht zum Leistungsumfang von Roland Berghöfer. Wünscht der Lizenznehmer die Installation der Vertragssoftware, Einweisung seines Personals oder die laufende Softwarepflege, ist Roland Berghöfer oder einer seiner Sub-Lizenznehmer bei beiderseitigem Einverständnis bereit, diese Leistungen nach deren hiefür jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Rechnung zu erbringen. § 10 Kopierschutzmechanismen und Datenschutz Bei der Installation des BONitSuite Softwarepaketes müssen Sie eine Seriennummer und Freischaltcode eingeben, um die Software als Vollversion verwenden zu können. Diese erhalten Sie automatisch nach Erwerb der Lizenz. Um BONitSuite dauerhaft als Kassenmodul verwenden zu können ist eine Geräte-Lizenz-Registrierung notwendig. Sie werden zeitgerecht darauf hingewiesen die Registrierung telefonisch innerhalb unserer Geschäftszeiten oder per Internet durchzuführen. Wenn Sie die Registrierung nicht durchführen, so können Sie BONitSuite nur als Büromodul verwenden, jedoch nicht das Kassenmodul. Es ist nur eine einmalige Aktivierung pro Lizenz möglich - diese Aktivierung ist Hardwaregebunden (Festplatte C:\) - kann also nur für eine Lizenz und auch nur auf einem Computer durchgeführt werden. Möchten Sie Ihre Lizenz auf weiteren Computer aktivieren, so haben Sie je eine Zusatzlizenz nachzukaufen. Möchten Sie die Lizenz auf einen anderen Computer übertragen, so erhalten Sie nach Deaktivierung der alten Seriennummer eine neue Seriennummer mit einer neuen Freischaltung - jede Lizenzübertragung wird mit € 39,00 exkl. Ust. berechnet. Zur Kontrolle der Lizenzverwendung sendet die BONitSuite Kassensoftware bei aktiver Internetverbindung regelmäßig Lizenzinformationen an unsere Lizenzkontrolldatenbank. Diese Daten werden nur für interne Kontrollzwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Möchten Sie diese Übertragung unterbinden, so tragen Sie im Punkt "URL für Onlinesystem ändern" entweder ein Leerzeichen oder eine andere URL ein. § 11 Allgemeine Bestimmungen Es gilt österreichisches Recht, insbesondere die Sondervorschriften für Computerprogramme gemäß §§ 40 a bis e UrhG.