Endbenutzer-Lizenzvertrag / Nutzungsvereinbarung WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese Nutzungsvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) und bonit.at Software OG für die zeitlich limitierte Nutzung des BONit FlexX Softwareproduktes. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus der Namensgebung des erworbenen Produkts selbst und eine Ergänzung oder ein Nachtrag zu diesem Vertrag liegt dem Produkt möglicherweise bei. INDEM SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN, UPDATEN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE SICH NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, DÜRFEN SIE DAS PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER BENUTZEN; SIE KÖNNEN ES INNERHALB VON 30 TAGEN NACH DEM KAUF GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN, VON DER SIE ES ERHALTEN HABEN. LIZENZGEWÄHRUNG. Unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses Nutzungsvertrages einhalten, gewährt Ihnen bonit.at Software OG die folgenden Rechte: 1) Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Produkts auf einem einzigen Computer, beispielsweise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer") zu installieren, zu benutzen, darauf zuzugreifen, anzuzeigen und auszuführen. Ein "Lizenzpaket" erlaubt es Ihnen, zusätzliche Kopien des Produkts bis zu der Anzahl an "Lizenzierten Kopien", die oben angegeben ist, zu installieren, darauf zuzugreifen, anzuzeigen und auszuführen. 2) Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des Produkts auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, die ausschließlich dazu verwendet wird, das Produkt über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Arbeitsstationscomputern zu installieren oder auszuführen. Sie sind jedoch verpflichtet, für das Produkt für jeden einzelnen Arbeitsstationscomputer, auf oder von dem das Produkt von der Speichervorrichtung aus installiert, verwendet oder darauf zugegriffen oder ausgeführt wird, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben, die diesem Computer zugewiesen ist. Eine Lizenz für das Produkt darf nicht geteilt oder auf mehreren Arbeitsstationscomputern gleichzeitig verwendet werden. 3) Vorbehalt von Rechten. bonit.at Software OG / Roland Berghöfer behält sich alle Ihnen in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Allgemeine Lizenzbestimmungen bonit.at Software OG Roland Berghöfer (Urheber) Hans-Grünseis-Gasse 3 2700 Wiener Neustadt, Austria, Telefon: +43 (0) 2622 33144 Internet: http://www.bonit.at Email : info@bonit.at Stand: Jänner 2021 § 1 Definition "Vertragssoftware" sind die erworbenen Softwarenutzungslizenzen unter Einschluss von Daten, Datenträgern, USB-Lizenzmodul und Dokumentationen. § 2 Vertragsgegenstand Der Lizenznehmer erwirbt eine Softwarenutzungslizenz für einen bestimmten Zeitraum in ihrer bei Abschluss des Vertrages aktuellen Version. Die Vertragssoftware wird im Objektcode zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Lieferung des Quellcodes besteht nicht. § 3 Benutzung Der Lizenznehmer erwirbt eine oder mehrere Einzelplatzlizenz/en. Jede Lizenz darf nur auf einem einzelnen Computer verwendet werden. Im Falle des Erwerbs von Mehrplatzlizenzen dürfen immer nur höchstens so viele Programminstallationen in Benutzung sein, wie Lizenzen erworben werden. § 4 Rückübersetzung und Programmänderungen Die Rückübersetzungen des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Recompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware (Reverse-Engineering) sind ebenso wie Änderungen der Vertragssoftware unzulässig. § 5 Gewerbliche Schutz-, Warenzeichen- und Urheberrechte Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Vertragssoftware in all ihren Teilen urheberrechtlich schutzfähig und geschützt ist und alle Urheberrechte daran bonit.at Software OG, Roland Berghöfer oder dessen Lizenzgebern zustehen. Die auf den Datenträgern und den weiteren Unterlagen aufgebrachten Urheberrechtsvermerke dürfen vom Lizenznehmer nicht entfernt werden. § 6 Obhutpflicht Der Lizenznehmer hat die Vertragssoftware gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern. § 7 Haftung für Sachmängel Absolute Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten kann trotz äußerster Sorgfalt in der Zusammenstellung nicht garantiert werden. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus gesonderter Vereinbarung, subsidiär aus der Verpackung. bonit.at Software OG und Roland Berghöfer übernehmen keine Haftung dafür, dass die fachgerecht installierte Vertragssoftware die Programminstruktionen auf Ihrem Rechner ausführt. § 8 Installation, Einweisung und Softwarepflege Installation, Einweisung, Support und Softwarepflege gehören nach diesem Vertrag nicht zum Leistungsumfang von bonit.at Software OG oder Roland Berghöfer. Wünscht der Lizenznehmer die Installation der Vertragssoftware, Einweisung seines Personals oder die laufende Softwarepflege, ist bonit.at Software OG oder Roland Berghöfer oder einer seiner Sub-Lizenznehmer bei beiderseitigem Einverständnis bereit, diese Leistungen nach deren hierfür jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Rechnung zu erbringen. § 9 Kopierschutzmechanismen und Datenschutz Bei der Installation des BONit FlexX Softwarepaketes müssen Sie eine Seriennummer eingeben und ein USB Lizenzmodul (Hardware-Kopierschutz) anschließen, um die Software als Vollversion verwenden zu können. Die Lizenzcodes und das USB Lizenzmodul erhalten Sie automatisch beim Erwerb der Lizenz. Zur Kontrolle der Lizenzverwendung sendet die BONit FlexX Kassensoftware bei aktiver Internetverbindung regelmäßig Lizenzinformationen an unsere Lizenzkontrolldatenbank. Diese Daten werden nur für interne Kontrollzwecke verwendet - nicht für Werbung oder für die Weitergabe an Dritte. § 10. Weitergabe von Lizenzen Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Nutzungslizenzen an Dritte weiterzugeben. Für offizielle Vertriebspartner ist der einmalige Weiterverkauf von Nutzungslizenzen erlaubt. § 11 Nutzungsdauer und Support Die BONit FlexX Softwarelizenzen gibt es in verschiedenen Ausführungen mit unterschiedlicher Nutzungsdauer (z.B. 1-, 3- oder 5 Jahre Nutzungsdauer). Die Nutzungsdauer beginnt mit der erstmaligen Inbetriebnahme der Software. Verlust des USB Lizenzmodules bedeutet Verlust der Nutzungsberechtigung. Kurz vor Ablauf der Nutzungsdauer werden Sie mit entsprechenden Programm-Meldungen darauf hingewiesen Ihre Lizenznutzungsdauer zu verlängern. Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Software nur noch im eingeschränkten Demomodus verwendet werden. Innerhalb der Nutzungsdauer der Lizenz gewähren wir kostenfreien Telefon- und Emailsupport innerhalb unserer Geschäftszeiten (Mo-Fr 9:30 - 18:00). Updates auf neuere Softwareversionen können Sie ebenfalls jederzeit kostenfrei machen. Diese Updates sind für einen ordnungsgemäßen Betrieb in regelmäßigen Abständen zwingend erforderlich. § 12 Allgemeine Bestimmungen Es gilt österreichisches Recht, insbesondere die Sondervorschriften für Computerprogramme gemäß §§ 40 a bis e UrhG.