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13.22. Manuelles Verbuchen von Bareingängen aus externen Programmen (Registrierkassenpflicht 2016/2017)
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Laut Erlass zur Registrierkassensicherheitsverordnung ist es erlaubt Rechnungen in einer vorhandenen Software zu erstellen (welche die KRL2012 erfüllt) und nur die bar kassierten Beträge in die Registrierkasse (BONitSuite Professionell) einzugeben. Dazu muss man einfach einen Bareingang mit MWST-Satz 0% buchen. Es muss beim Bareingangsbeleg die Rechnungsnummer aus dem externen Rechnungsprogramm verknüpft sein. Die Rechnungslegungspflicht erfüllt somit das externe Rechnungsprogramm, die Signatur- und Registrierkassenpflicht BONitSuite Professionell.

Legen Sie sich dazu einfach einen neuen Artikel mit 0% MWST und variablem Verkaufspreis an.

Zuerst eine Artikelgruppe definieren und dann den Artikel und die Touchtaste anlegen:







Sobald Sie diesen Artikel Buchen, werden Sie nach einer Summe gefragt. Geben Sie die bar kassierte Summe ein. Im Artikeltext geben Sie einen Verweis zur externen Rechnung an (i.d.R. die Rechnungsnummer).



Da Sie für die Bareingänge eine eigene Artikelgruppe angelegt haben, erhalten Sie am Tagesabschluss eine entsprechende Einzelsumme (welche natürlich keinen Kassenumsatz darstellt und von der Buchhaltung separat behandelt werden muss).




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