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7.5. Technische Sicherheitseinrichtung, Belegerteilungspflicht und Registrierkassenpflicht
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ACHTUNG: DIE HIER BESCHRIEBENEN FUNKTIONEN SOLLTEN ERST NACH RÜCKSPRACHE MIT DEM SUPPORT AKTIVIERT WERDEN! Details und Installationsanleitungen sowie Anmeldeformulare für die technische Sicherheitseinrichtung finden Sie hier.

Was muss man als österreichischer Unternehmer seit 1.1.2016 beachten, wenn man in die Registrierkassenpflicht fällt:

Rechnungslegungspflicht
Sie müssen jedem Kunden zeitnah mit der Bezahlung eine Rechnung stellen.
Zu Barrechnungen zählen alle Zahlarten per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte.
Nicht zulässig ist z.B. das Erstellen der Barrechnung heute und der Kunde kommt morgen erst bezahlen.


Folgende Schritte sind erforderlich:

Wichtig: Nur Versionen ab 1.0.464 sind für die RKSV zulässig. Ältere Versionen erfüllen nicht die RKSV.

Rufen Sie im Menü "Sonderfunktionen" den Punkt "EFSTA Fiskalmodul konfigurieren" auf.



Aktivieren Sie den Haken bei "Belegerteilungspflicht ..." und "QR-Code ausgeben" und geben Sie bei der Firmierung Ihre Firmendaten ein. Die übrigen Funktionen dürfen erst nach Installation des EFSTA-Registers auf Ihrem Rechner aktivieren. Daher ignorieren wir diese Einstellungen vorerst. Um QR-Codes erstellen zu können muss vorher noch die QR-Code-Komponente installiert werden Download mit Kurzanleitung. Jedenfalls sollte vor der ersten Belegerstellung getestet werden ob der QR-Code ordnungsgemäß erstellt werden kann.



Die Option "AUT" bitte nur nach Anweisung vom Support aktivieren. Diese Option starten den EFSTA Dienst "EFR2" bei jedem Programmstart neu. Dies ist bei manchen Windows 10 Installationen erforderlich.

Um sicher zu sein, dass die Signatureinheit nach dem Programmstart auch zur Verfügung steht, kann die Option "Testsignatur bei jedem Programmstart" aktiviert werden.

Nachdem die Funktion "Belegerteilungspflicht" aktiviert wurde, wird bei der Eingabe von "Barzahlungen" das Barzahlungsdialog geöffnet.



Unter "Barzahlungen" im Sinne des BMF versteht man "Barzahlung", "Gutschein" und alle EC- und Kreditkartenzahlungen.

Sobald Sie einn Betrag gewählt und auf eine Bar-Zahlart geklickt haben, gelangen Sie in den Barzahlungsdialog wo die Belegreferenz und die Zahlsumme bereits voreingetragen ist. Im grünen Bereich ganz unten können Sie den Ausgabedrucker wählen und definieren ob es sich um einen A4 (A5) oder Bondrucker handelt. Um die Zahlung abzuschließen und den Beleg zu drucken klicken Sie auf "BARBELEG DRUCKEN".



Die Zahlungs-Quittung kann auf einem Bondrucker oder einem A4-Drucker ausgegeben werden und wird ab 2017 auch digital signiert.



ACHTUNG: DIE HIER BESCHRIEBENEN FUNKTIONEN SOLLTEN ERST NACH RÜCKSPRACHE MIT DEM SUPPORT AKTIVIERT WERDEN! Details und Installationsanleitungen sowie Anmeldeformulare für die technische Sicherheitseinrichtung finden Sie hier.




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