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5.32. Manuelles Verbuchen von Bareingängen aus externen Programmen (Registrierkassenpflicht 2016/2017)
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Laut Erlass zur Registrierkassensicherheitsverordnung ist es erlaubt Rechnungen in einer vorhandenen Software zu erstellen (welche die KRL2012 erfüllt) und nur die bar kassierten Beträge in die Registrierkasse (BONit FlexX) einzugeben. Dazu muss man einfach einen Bareingang mit MWST-Satz 0% buchen. Es muss beim Bareingangsbeleg die Rechnungsnummer aus dem externen Rechnungsprogramm verknüpft sein. Die Rechnungslegungspflicht erfüllt somit das externe Rechnungsprogramm, die Signatur- und Registrierkassenpflicht BONit FlexX.

Legen Sie sich dazu einfach einen neuen Artikel mit 0% MWST und variablem Verkaufspreis an.





Sobald Sie diesen Buchen, werden Sie nach einer Summe gefragt. Geben Sie die bar kassierte Summe ein. Im Artikeltext und/oder Artikelzusatztext geben Sie einen Verweis zur externen Rechnung an (i.d.R. die Rechnungsnummer).





Um alle Bareingänge, die nicht zu Kassenverkäufen zuzuordnen sind, unterscheiden zu können, legen Sie für diesen Artikel einfach eine eigene Artikelgruppe (z.B. "Bareingänge") an. Somit haben Sie am Tagesabschluss eine entsprechende Einzelsumme (welche natürlich keinen Kassenumsatz darstellt).




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