
bonit.at Software Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt)
von bonit.at Software OG (nachfolgend bonit.at
Software genannt) gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen
verpflichten bonit.at Software nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich
widersprochen wird, und wenn diese abweichenden Bedingungen die
Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es
sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle von bonit.at Software erstellten Angebote sind, wenn nicht
schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich.
Die in (Werbe) -medien angeführten Informationen sind stets
unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen
und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluß erfolgt
durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung.
Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche
Bestätigung Gültigkeit. Angaben von technischen Daten
gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung
für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe
Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt,
sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Für
das Vertragsverhältnis gilt ausdrücklich die Schriftform
als vereinbart, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ein
Schweigen von bonit.at Software gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung
nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung. Unsere Angebote auf www.bonit.at und www.posshop.at sind ausschließlich für Unternehmer bestimmt!
3. Lieferung
Art der Versendung und Transportmittel können von bonit.at
Software frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet,
jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen
zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Käufers. Transportschäden und Fehlmengen
hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag
nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen
bonit.at Software schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden
(etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust
aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert
beschrieben zu vermerken, der Vermerk "Mit Vorbehalt übernommen"
ist nicht ausreichend! Angekündigte Liefertermine gelten
- ausgenommen Fixgeschäfte - als nach bestem Wissen geschätzt
und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner
auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht
verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne
Verschulden von bonit.at Software entstanden ist. Fälle höherer
Gewalt entheben bonit.at Software von der Lieferpflicht. Gleiches
gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse
der Lieferfähigkeit, auf die bonit.at Software keinen Einfluss
hat und welcher Art auch immer (Rohstoffmangel, behördliche
Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der
gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem
Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder bonit.at Software
in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für bonit.at Software
besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche
Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Bei Verbrauchergeschäften
gilt gemäß §5i KSchG als vereinbart, dass bonit.at
Software auch 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung
durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.
4. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist bonit.at Software nach
Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu fordern. bonit.at Software behält
sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung
von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme
zu verrechnen.
5. Preise
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu
nehmen.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist vorab, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens
zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser
Termin überschritten, so ist bonit.at Software berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite
zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der
Kunde verpflichtet, sämtliche bonit.at Software durch Inkassobüros
oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren. Verschlechtert
sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden,
oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist bonit.at Software
berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden
mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen
und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen
oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
Weiters ist bonit.at Software in diesem Falle berechtigt, die
Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu
verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden
ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne
gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme
von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde
ist nicht berechtigt, Forderungen von bonit.at Software gegen
Gegenforderungen aufzurechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
An den Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden
Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von
bonit.at Software. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen
und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt
und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung
des Kaufpreises, auf. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes
ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung,
Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über
die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig.
Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten
Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu entrichtende
Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an bonit.at Software
abgetreten (Sicherungszession/verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert
zu verwahren und unverzüglich an bonit.at Software abzuführen.
Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von bonit.at Software
auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend
zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt
werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen
den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen,
bonit.at Software innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen
und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen
Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für
die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.
8. Gewährleistung und Haftung
bonit.at Software gewährleistet ab Übergabe sechs Monate
lang, dass die gelieferten Geräte bei Einhaltung allfälliger
Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung
unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten
Eigenschaften aufweisen. Diese Frist wird durch Verbesserungen,
Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert
noch unterbrochen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe
ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen,
auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für
Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der
§377 und 387 HGB bleiben unberührt. Im Hinblick auf
Pixelfehler bei LCD-Bildschirmen gilt Klasse II der ISO-Norm 13406-2
als vereinbarter Qualitätsstandard, wenn keine abweichenden
technischen Eigenschaften angeboten oder bei Vertragsabschluss
schriftlich vereinbart wurden. Kaufleute sind verpflichtet, die
gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und
Mängel bei sonstigem Ausschluss spätestens am achten
Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen.
Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und
Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung
offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt,
so steht es bonit.at Software frei, die Gewährleistungsansprüche
des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung,
Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises
nachzukommen. bonit.at Software kann den Ort für Verbesserungsarbeiten
frei wählen. Zur Durchführung der Mängel behebenden
Maßnahmen hat der Kunde Waren auf Wunsch von bonit.at Software
an diese frei zurückzustellen. Die Fehlerbehebung durch ein
Fremdunternehmen ist nur dann zulässig, wenn bonit.at Software
zu Unrecht und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die
Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Dem Kunden obliegt
kein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Verbesserung (Reparatur,
Austausch etc.). Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht, sämtliche Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche
sowie jegliche Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung
oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit,
Wärme, Kälte) sowie Modifikationen oder Versuche der
Mängelbehebung durch den Kunden oder durch Dritte, den Einsatz
falscher Software und den Betrieb mit Geräten, für deren
Kompatibilität bonit.at Software nicht schriftlich garantiert
hat, entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung,
Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.
Für Datenverluste oder entgangenen Gewinn des Kunden übernimmt
bonit.at Software keine Haftung. bonit.at Software übernimmt
auch keine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität
gelieferter Waren mit anderen Hard- und Softwareprodukten, weiters
treffen bonit.at Software keinerlei Warn- oder Aufklärungspflichten,
bezüglich denen jegliche Haftung entfällt. Eine Ersatzpflicht
nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete
Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich
genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausnahmslos ausgeschlossen
(§ 2 PHG), ebenso im Falle von Mängelfolgeschäden.
Kauleute verpflichten sich, den Ausschluss der Haftung für
unternehmerische Sachschäden gemäß dem PHG bei
Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser
Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine solche
Überbindung aus verpflichtet sich der Kunde, bonit.at Software
schad- und klaglos zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit
einer Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst
im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet
er bonit.at Software gegenüber ausdrücklich auf jegliche
Regressforderungen. Im übrigen stimmen Käufer und Verkäufer
darin überein, dass ein Computer-Programm (Software) nach
dem heutigen Stand der Technik ein mit Fehlern behaftetes Werk
ist, das zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen ist. Fehler,
die dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen oder den Nutzen
der Software nicht zumutbar hindern stellen keine Mängel
dar. Wir sind gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme
einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene
Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei
Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haften
wir gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Wir können eine solchermaßen entgegengenommene Ware
jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen,
ohne dass wir gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen
des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haften.
9. Garantie und Reparaturen
Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen im
Rahmen der Herstellergarantie wie Pick Up- oder vor Ort-Service
bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wird
vor der Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag
gewünscht, so sind die Kosten für die Erstellung eines
solchen vom Kunden zu bezahlen. Generell besteht kein Anspruch
auf Garantieleistungen durch bonit.at Software für: Produkte,
von denen Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden,
Software und Treiber von Dritten, Pixelfehlern bei LCD- und Notebook-Bildschirmen
innerhalb der vereinbarten Fehlerklasse (s. o.), Verschleißerscheinungen
bei Datenträgern, LCD-Hintergrundbeleuchtungen oder Bildröhren,
Geräten mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische
Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung
oder Viren und dgl. verursachte Schäden. Geräte werden kostenpflichtig entsorgt, wenn diese nicht innerhalb von drei Monaten nach Stellung der Reparaturrechnung bzw. der Reparaturablehnung abgeholt werden. Wenn für ein Gerät ein Kostenvoranschlag erteilt wurde und innerhalb von drei Monaten kein Reparaturauftrag erfolgt, wird für das Gerät nach unserer schriftlichen Abholaufforderung nach 10 Tagen eine Lagergebühr verrechnet bzw. nach 2 Monaten das Gerät zuzüglich der Lagergebühr kostenpflichtig entsorgt.
10. Rückgaberecht & Warenrücksendung
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Daher ist das Widerrufsrecht und Rückgaberecht hier nicht anzuwenden. Alle Rücksendungen an bonit.at Software müssen frei von Transport- und Nebenkosten erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden. Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet bonit.at Software nicht. Garantieansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Inanspruchnahme von Garantieansprüchen setzt weiters voraus, dass ein zur Seriennummer passender Kaufnachweis (Rechnung) des Gerätes erbracht wird. Stellt sich heraus, dass keine Mängel vorliegen oder andere, die Garantie betreffende Angaben unrichtig waren, so behält sich bonit.at Software vor, eine Bearbeitungspauschale zu verrechnen. Ob Geräte oder Software zurückgegeben werden können liegt alleine im Ermessen von bonit.at Software. Gesetzlich sind wir zu keiner Rücknahme verpflichtet. Software ist generell von der Rückgabe ausgeschlossen. Unfreie Sendungen werden ausnahmslos nicht angenommen.
11. Wiederausfuhr von Produkten
Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet,
für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich
und auf eigene Kosten zu sorgen. Jeder Kunde, der Produkte, Technologie
oder technische Daten, insbesondere Geräte - auch in be-
oder verarbeiteter bzw. zerlegter Form - exportiert verpflichtet
sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die
erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten
einzuholen.
12. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen-
oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.
bonit.at Software wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen
und den ausdrücklichen Wunsch, die Daten nicht für Direktmarketing
zu nutzen, beachten.
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist
Wiener Neustadt. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht
in Wiener Neustadt als vereinbart. bonit.at Software ist berechtigt,
auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen. Abweichend davon
gelten für Verbraucher die zwingenden verbraucherrechtlichen
Bestimmungen am Wohnsitz sowie das Wohnsitzgericht als sachlich
und örtlich zuständig als vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle
ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich
österreichisches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung
dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig
oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen
hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet,
eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Bei Verbrauchergeschäften
im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie nicht den
zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.
14. Anerkennung und Änderung der AGB
bonit.at Software ist berechtigt, die AGB anzupassen und den Kunden,
auch per E-Mail, von der Abänderung zu informieren. Widerspricht
der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer
Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert
und vereinbart.
15. Kopierschutzmechanismen
Bei der Installation des BONitSuite Softwarepaketes müssen Sie eine Seriennummer und Freischaltcode eingeben, um die Software als Vollversion verwenden zu können. Diese erhalten Sie automatisch nach Erwerb der Lizenz. Um BONitSuite dauerhaft als Kassenmodul verwenden zu können ist eine Geräte-Lizenz-Registrierung notwendig. Sie werden zeitgerecht darauf hingewiesen die Registrierung telefonisch innerhalb unserer Geschäftszeiten oder per Internet durchzuführen. Wenn Sie die Registrierung nicht durchführen, so können Sie BONitSuite nur als Büromodul verwenden, jedoch nicht das Kassenmodul. Es ist nur eine einmalige Aktivierung pro Lizenz möglich - diese Aktivierung ist Hardwaregebunden (Festplatte C:\) - kann also nur für eine Lizenz und auch nur auf einem Computer durchgeführt werden. Möchten Sie Ihre Lizenz auf weiteren Computer aktivieren, so haben Sie je eine Zusatzlizenz nachzukaufen. Möchten Sie die Lizenz auf einen anderen Computer übertragen, so erhalten Sie nach Deaktivierung der alten Seriennummer eine neue Seriennummer mit einer neuen Freischaltung - jede Lizenzübertragung wird mit € 39,00 exkl. Ust. berechnet. Zur Kontrolle der Lizenzverwendung sendet die BONitSuite Kassensoftware bei aktiver Internetverbindung regelmäßig Lizenzinformationen an unsere Lizenzkontrolldatenbank. Diese Daten werden nur für interne Kontrollzwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Möchten Sie diese Übertragung unterbinden, so tragen Sie im Punkt "URL für Onlinesystem ändern" entweder ein Leerzeichen oder eine andere URL ein.
16. Support und Updates
Bis 3 Jahre nach dem Kauf erhalten Sie bei uns kostenlose Updates, kostenlosen Telefonsupport und kosenlosen Email-Support während unserer Geschäfts- und Öffnungszeiten für alle BONitSuite Software-Produkte. Informationen über unserer Geschäfts- und Öffnungszeiten finden Sie unter dem Linke "Öffnungszeiten" oder erhalten Sie auf Anfrage per Email oder Telefon.
(Wiener Neustadt, Juli 2009)
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